Um Gemeinden und BürgerInnen in das Projekt einbeziehen zu können, gibt es seit 1. Januar 2021 ein neues Beteiligungsinstrument nach § 6 EEG. Wir als Betreiber der Windenergieanlagen sollen den Ortschaften ein Angebot für die Abgabe einer kommunalen Beteiligung in Höhe von 0,2 Eurocent je erzeugter Kilowattstunde unterbreiten. Dieses richtet sich an Gemeinden in einem Radius von 2.500 Metern um die jeweilige Windenergieanlage.

Auf Basis der Jahresendabrechnung des Netzbetreibers entrichten wir als Anlagenbetreiber somit eine einseitige Zuwendung in Höhe von ca. 30.000 € pro Windenergieanlage pro Jahr, ohne Erhalt einer Gegenleistung. Die bereitgestellten Mittel sind hierbei nicht zweckgebunden. Die Höhe der kommunalen Beteiligung für die jeweilige Gemeinde wird durch den 2.500 m-Umkreisradius bestimmt. Entsprechend dem prozentualen Anteil der im Radius enthaltenen Gemeindefläche fällt die Zuwendung aus.


Übersicht Kommunale Beteiligung Windpark Niederlungwitz

Kommunale Beteiligung Windpark Niederlungwitz am Beispiel von 9 WEA

Bei einem prognostizierten Jahresenergieertrag von ca. 125.400.000 kWh /a bei neun Windenergieanagen resultiert hinsichtlich der jährlichen Zuwendung (Gesamtsumme: ca. 250.800 €/a) folgende Verteilung an die jeweiligen Gemeinden:

 

Gemeinde/GemarkungenFlächenanteil im 2,5 km UmkreisVergütung €/Jahr
Glauchau71 %178.068 €/a
St Egidien18 %45.144 €/a
Callenberg7 %17.556 €/a
Waldenburg2 %5.016 €/a
Remse2 %5.016 €/a

Es handelt sich hierbei nur um eine überschlägige Berechnung/Darstellung. Die Berechnung muss zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens nach Erhalt der BImSchG) für jede einzelne Windenergieanlage separat in Hinblick auf den jeweiligen 2.500 m Radius durchgeführt werden.