Als Infraschall wird der Bereich unter 20 Hz bezeichnet. Diese niedrigen Frequenzen sind für den Menschen akustisch nicht wahrnehmbar. Der Frequenzbereich zwischen 20 Hz und 20.000 Hz wird als Hörschall bezeichnet. In diesem Spektrum ist Schall für Menschen hörbar. Ultraschall umfasst den Bereich oberhalb von 20.000 Hz und ist ebenfalls für das menschliche Ohr nicht hörbar, da die Frequenz zu hoch ist.
Infraschall entsteht dort, wo die Rotorblätter am Mast der Anlage vorbeistreichen und Verwirbelungen verursachen. Das menschliche Ohr nimmt diese niedrigen Frequenzen nur als Druckänderung wahr. Bereits ab einem Abstand von 150 m zur Windenergieanlage ist der Infraschall nicht mehr hörbar, ab einem Abstand von 300 m nicht mehr wahrnehmbar.
Ein Forscherteam der Universitäten München, Halle-Wittenberg, Stuttgart und Bielefeld hat zusammen mit dem Karlsruher Technologie Institut Auswirkungen von akustisch nicht wahrnehmbarem Infraschall untersucht. Sie konnten keinen Zusammenhang zwischen akustischen oder seismischen Wellen und gesundheitlichen Beschwerden nachweisen.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) korrigierte ihre Studie von 2005. Durch einen systematischen Fehler waren die vom BGR veröffentlichten Schallwerte tausendfach zu hoch. Bundesminister Altmaier entschuldigte sich für die fehlerhafte Berechnung: Es lägen „Welten“ zwischen den BGR-Zahlen und dem, „ ... was tatsächlich der Fall ist“.
Zusammenfassend ist zu sagen: Infraschall ist per se nicht gesundheitsschädigend. Er kann jedoch zu Belästigungen führen, wenn der Schallpegel die Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen überschreitet. Bei Windenergieanlagen wird diese Schwelle bei Weitem nicht erreicht. Es gibt mittlerweile zahlreiche, sorgfältig erarbeitete wissenschaftliche Studien zum Thema Infraschall in Verbindung mit Windenergieanlagen. Darin konnten keine schädlichen Wirkungen auf den Menschen festgestellt werden.