Zur Windenergie und die Errichtung von Windenergieanlagen gibt es zahlreiche Vorbehalte und Behauptungen. Viele davon halten sich hartnäckig, sind faktisch jedoch nicht belegbar oder mittlerweile überholt. Wir haben die häufigsten Fragen zur Windenergie zusammengetragen und beantwortet. Sollten Sie weitere Fragen haben, reichen Sie diese gerne über unser Kontaktformular ein.

Um künftigen Generationen unsere Erde in einem lebenswerten Zustand zu erhalten, ist es von größter Wichtigkeit, die unbeherrschbaren Folgen des bereits vorangeschrittenen Klimawandels zu verringern. Eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist dafür unabdingbar. Einen erheblichen Beitrag dazu leisten erneuerbare Energien. Sie dienen dem Schutz unserer begrenzten Ressourcen und zugleich dem Schutz unserer Umwelt.

Dem Schutz regionaler Arten wird beim Bau einer Windenergieanlage hohe Priorität zuteil. Bedroht sind diese in großem Maße durch den Einsatz von Insektiziden und Pestiziden in der Landwirtschaft. Einen geringen Prozentsatz der Todesfälle machen jedoch auch Kollisionen mit sich drehenden Rotorblättern aus. In Untersuchungen konnte ermittelt werden, dass sowohl Vögel als auch Fledermäuse zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich viel fliegen. Daher ist eine effektive Möglichkeit zur Minderung des Fledermaus- oder Vogelschlags die Abschaltung der Windenergieanlagen während der ermittelten Aktivitätszeiten.

Weitere Informationen zum Kollisionsschutz von Fledermäusen und Vögeln finden Sie auch auf der Seite Artenschutz.

Positionspapier "Ermittlung und Bewertung der Tötungswahrscheinlichkeit von kollisionsgefährdeten Brutvögeln an Windenergieanlagen"

Fachbeitrag BUND "Windenergie und Vogelschlag"

Eine Windenergieanlage verfügt über eine Kombination aus vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen. Die mögliche vollständige Trennung vom Stromnetz und eine automatische Abschaltvorrichtung für den Gefahrenfall gehören ebenso dazu, wie eine installierte Löschanlage im Bereich der Gondel.

Automatische Löschanlagen im Maschinenhaus können einen Vollbrand ebenfalls wirksam verhindern. Zudem erfolgt die Erstellung von Feuerwehrplänen inklusive der Schulung des örtlichen Personals, sowie die Vorhaltung der Löschwasserversorgung.

Der Ertrag von Windenergieanlagen ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Topografie oder Windhöffigkeit. In Deutschland gibt es sogenannte Starkwindgebiete und Schwachwindgebiete. Für beide wurden unterschiedliche Anlagentypen entwickelt, um die bestmögliche Effizienz für die jeweiligen Bedingungen zu gewährleisten. Mit der zunehmenden Zahl an Windenergieprojekten steigt zudem auch das Wissen um den Einfluss von Wind und Wetter. Daraus resultierend werden auch die entsprechenden Vorhersagegutachten immer genauer.

Windenergieanlagen werden auf Grundlage der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik typengeprüft und genehmigt. Wichtigste Kriterien sind hier die Bemessung und Bewertung der Standsicherheit über die angesetzte Lebensdauer. Als Entwurfslebensdauer sind für eine Windenergieanlage 20 Jahre vorgeschrieben. Während des Betriebes wird die WEA stets durch eine Kombination aus Fernüberwachung, Inspektionen, Wartungen und wiederkehrende Prüfungen kontrolliert.

Vor dem Bau einer Windenergieanlage werden verschiedene Verfahren zur Abschätzung des auftretenden Lärms angewendet. Diese waren früher noch ungenau, die Windenergieanlagen zudem noch nicht so technisch ausgefeilt. Neuere Windenergieanlagen verfügen über eine ganze Reihe technischer Verbesserungen. Zudem sind Lautstärkevorhersagen viel genauer geworden. Dies in Kombination mit gesetzlichen Vorgaben schließt Störungen in Wohngebieten nahezu aus.

Als Infraschall bezeichnet man niedrigfrequenten Schall, der unterhalb der menschlichen Hörweite liegt. Er wird stattdessen als Druckänderung oder Vibration wahrgenommen. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Infraschall von Windanlagen ab einer Entfernung von 300 m nicht mehr wahrnehmbar ist. Zudem wird Infraschall bei neuen oder Repowering-Anlagen durch beispielsweise ständige Flügelneigungen zur Anpassung an den Wind auf ein Minimum reduziert.

Studie des LUBW: "Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen"

Pressemitteilung des BGR vom 27.04.2021: "Erklärung zum Infraschall von Windenergieanlagen"

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) korrigiert Studie von 2005

Der bewegte Schattenwurf einer Windenergieanlage kann störend sein, wenn er dauerhaft auf Orte fällt, an denen sich Menschen aufhalten. Daher befinden sich Windenergieanlagen generell nicht in Wohnortnähe. Ein bewegter Schatten darf, sollte er doch auf ein Wohnhaus fallen, nicht länger als 30 Minuten pro Tag oder 30 Stunden im Jahr dort wahrnehmbar sein. Dies wird vor dem Bau mithilfe einer astronomischen Simulation untersucht. Werden die festgelegten Werte bei der Untersuchung überschritten, wird eine sogenannte Schattenabschalteinrichtung installiert.

Die Deutsche Flugsicherung schreibt eine nächtliche Hindernisbefeuerung für Bauwerke einer bestimmten Höhe vor. Dazu zählen auch Windenergieanlagen. Eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung erfüllt diese Auflagen. Mithilfe eines Transpondersystems können sich nähernde Flugobjekte identifiziert werden. Daraufhin beginnt die Anlage kurzzeitig zu blinken und schaltet sich automatisch wieder ab. Ein Dauerblinken tritt demzufolge nicht auf.

 

Der Betreiber einer Windenergieanlage ist baurechtlich zu deren Rückbau verpflichtet. Seit geraumer Zeit existiert zudem eine DIN-Norm, die alles detailliert festschreibt. Die Hauptmaterialien Beton und Stahl können zu fast 100% recycelt werden. Für die Verbundwerkstoffe, aus denen die Rotorflügel bestehen, gibt es einige neue Recyclingverfahren, beispielsweise in der Zementproduktion. Zudem ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Recycling und Rückbau durch eigene Rücklagen zu decken.

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Kommen ungünstige Wetterbedingung wie hohe Luftfeuchtigkeit, Nebel oder Regen in Verbindung mit Temperaturen um den Gefrierpunkt zusammen, kann es auf den Rotorblättern zu Eisbildung kommen. Dies kann speziell in Deutschlands Mittelgebirgen oder in den Alpen auftreten, ist jedoch relativ selten.

Moderne Windenergieanlagen sind mit Eisansatzerkennungs- oder sogar mit Blattheizungssystemen ausgestattet. Sobald sich Eis an den Rotorblättern bildet, werden die Anlagen abgeschaltet. Durch die Blattheizungssysteme können die Rotorblätter enteist werden, sodass sich die Windenergieanlage erst wieder zu drehen beginnt, wenn keine Gefahr in Verzug ist.

In Deutschland ist bisher kein Fall bekannt, in dem eine Person oder ein Fahrzeug durch Eiswurf geschädigt wurde. Zudem sind Schäden an Gebäuden ausgeschlossen, da der Abstand zu nächststehenden Bebauungen sehr viel größer ist.

Ein häufiges Argument, wenn es um den Bau einer Windenergieanlage geht, sind sinkende Immobilienpreise in benachbarten Gebieten. Dazu wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Untersuchungen angestellt. Ein Rückgang der Immobilienpreise in strukturschwachen ländlichen Regionen hängt demzufolge häufig eher mit rückläufigen Bevölkerungszahlen zusammen. Unter diesem Aspekt hat Windenergie sogar positive Effekte. Denn zusätzliche Einnahmen und neue Arbeitsplätze machen Städte und Gemeinden attraktiver.

Untersuchung "Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Grundstücksmarkt von Wohnimmobilien" der Stadt Aachen

Wird ein Windpark errichtet, profitiert die Region sowohl von wirtschaftlichen als auch naturellen und finanziellen Effekten. So werden Aufträge rund um Bau und Begutachtung an regionale Unternehmen und Dienstleister vergeben. Ein fester Prozentsatz des erwirtschafteten Umsatzes wird vom Betreiber an die Kommunen gezahlt und kann zweckungebunden beispielsweise für Vereinsarbeit verwendet werden. Zudem werden umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen wie Aufforstung mit den Partnern vor Ort abgestimmt.

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Durch die Errichtung und den Betrieb der geplanten WEA kann es zu Störungen kommen. Dies ist aber nur relevant, wenn sich die Störung auf die jeweiligen Arten erheblich auswirken. Dies wird in einer Artenschutzrechtlichen Prüfung geprüft und bewertet. Hierbei wird zwischen Störwirkungen beim Bauen (in erster Linie die direkte Anwesenheit des Menschen und z. B. Baustellenverkehr) und beim Betrieb (z. B. Schall) unterschieden.

Baubedingte relevante Störungen sind am geplanten Standort für die allermeisten Arten außerhalb ihrer (Haupt-) Aktivitätszeiten auszuschließen. Um Störungen sensibler Arten zu vermeiden, gibt es entsprechende Bauzeitenbeschränkungen. Zudem liegt eine erhebliche Störung erst vor, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) attestiert werden kann. Die lokale Population umfasst „diejenigen (Teil-)Habitate und Aktivitätsbereiche der Individuen einer Art, die in einem für die Lebens(-raum)ansprüche der Art ausreichenden räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen“ (Begründung BNatSchG)1.

Eine 1:1-Übertragung der von Lärmeffekten und Effektdistanzen an stark befahrenen Straßen ausgehenden Beeinträchtigungen (von störungsempfindlichen Vogelarten) auf die Bewertung von WEA-bedingten Eingriffen ist aus fachlicher Sicht stark konstruiert und völlig unverhältnismäßig. Der Behauptung Schreibers, dass die Ergebnisse (Verkehrslärm, Effektdistanzen) auf WEA übertragbar sind bzw. diese Effekte auch auf WEA zutreffen sollen, ist bei näherer Betrachtung der Studien (GARNIEL et al. 2007, GARNIEL & MIERWALD 2010)2 und der diesbezüglich ausgeführten Grundvoraussetzungen und Annahmen (z. B. Verkehrsdichte, Dauerschallpegel) nicht haltbar. Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung, es käme bei zahlreichen (davon mehrheitlich ubiquitären und häufigen, weit verbreiteten Arten) zu reproduktionsmindernden Störungen und demzufolge zum Eintritt des Störungsverbotes, wenig belastbar.

 


Bsp. 1: Schwarzstorch – lokale Population = einzelnes Brutrevier (weil großer Aktionsradius). Bsp. 2: Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling - lokale Population = Habitate mit Vorkommen der Art (weil sehr standorttreu, Vorkommen liegen weniger als 400-500 m voneinander entfernt).

GARNIEL, A., DAUNICHT, W.D., MIERWALD, U. & U. OJOWSKI (2007): Vögel und Verkehrslärm. Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007. – FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. 273 S. – Bonn, Kiel.

GARNIEL, A. & MIERWALD, U. (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr Ausgabe 2010. Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.