Die Errichtung eines Bauwerks, an jedem beliebigen Ort, stellt immer einen Eingriff in die Natur dar. Egal ob ein Hochhaus, ein Gartenhaus, eine Straße, eine Hochspannungsleitung oder eine Windenergieanlage gebaut wird, immer ist dies in irgendeiner Form mit einem Eingriff in die Natur verbunden.
Bei jedem Bauvorhaben ist daher der Nutzen des Bauvorhabens gegenüber dem erforderlichen Eingriff abzuwägen und dies muss im Zuge der Baugenehmigung mit entsprechenden Untersuchungen dargelegt werden. Für den Bau von Windenergieanlagen gelten dafür seit vielen Jahren die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, welches umfangreiche Studien unabhängiger Gutachter vorschreibt. Die für die Studien geforderten Untersuchungen beruhen auf der mittlerweile fast 40-jährigen Erfahrung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen und deren Wirkung auf die umgebende Natur. Dem Schutz der Natur und der Arten kommt hier eine hohe Bedeutung zu, sodass schädigende oder belastende Eingriffe ausgeschlossen werden können.
Im internationalen Vergleich hat Deutschland das anspruchsvollste Genehmigungsverfahren, das Eingriff und Nutzen eines Bauvorhabens auf höchstem Niveau abwägt.
Beispiele möglicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Entsiegelung von bebauten Flächen
Rückführung von Bach- und Flussläufen
Aufforstung geschädigter Flächen
Anlage von Streuobstwiesen
Schaffung von Blühwiesen
Renaturierung von Teichen und Seen
Errichten von Nisthilfen
Aufstellen und Bewirtschaften von Bienenstöcken
Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen
Rückbauverpflichtung
Haben Windenergieanlagen nach 20–30 Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, ist deren Betreiber verpflichtet, diese rückzubauen. Schon bevor die Genehmigung für den Bau einer Windenergieanlage erteilt wird, müssen bindende Pläne für deren Rückbau gemacht werden. Die Kosten dafür sind durch Rücklagen des Anlagenbetreibers zu decken. Das Baugesetzbuch mit seinen Bestimmungen regelt den Rückbau detailliert. Bevor mit dem Bau begonnen wird, muss der finanzielle Aufwand des Rückbaus über eine Rückbaubürgschaft abgesichert werden. Die Fundamente der Anlage müssen vollständig beseitigt und Bodenversiegelungen zurückgenommen werden. Die Umwelt soll dabei möglichst wenig belastet und enthaltene Materialien optimal recycelt werden.
Hintergrundpapier des BWE: "Rückbauverpflichtung bei Windenergieanlagen"
Recycling
Das Recycling von Windenergieanlagen ist in den letzten Jahren professioneller und effektiver geworden. Die DIN SPEC 4866 regelt Standards für die Entsorgung. Für die meisten der verschiedenen Materialien, aus denen die Anlagen hergestellt sind, existieren entsprechende Recyclingverfahren. So besteht eine Windenergieanlage zu etwa 60 % aus Beton und zu etwa 30 % aus Stahl. Diese beiden Werkstoffe können zu 100 % bzw. 90 % wiederverwendet werden. Die Flügel einer Windenergieanlage bestehen aus Verbundwerkstoffen. Recyclingverfahren dafür sind noch relativ neu. So dienen die zerkleinerten Flügel beispielsweise in der Zementproduktion als Brennstoffe. Das Vergraben von Flügeln ist seit 2005 in Deutschland verboten.
Material | Behandlung |
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Stahl und Gusseisen | 90 % Materialrecycling 10 % Deponierung |
Edelstahl | 90 % Materialrecycling 10 % Deponierung |
Aluminium | 90 % Materialrecycling 10 % Deponierung |
Kupfer, Messing, Bronze | 98 % Materialrecycling 2 % Deponierung |
Kunststoffe | 25 % Materialrecycling 75 % thermische Verwertung |
Glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK) | 25 % Materialrecycling 75 % thermische Verwertung |
Material | Behandlung |
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Platinen (Elektronik) | 66 % Materialrecycling 34 % thermische Verwertung |
Schmierstoffe | Entsorgung & Beseitigung |
Kühlflüssigkeit | Entsorgung & Beseitigung |
Korrosionsschutz, Farben, Lacke, Reinigungsmittel | - |
Beton | 100 % Materialrecycling |
Papier | 100 % thermische Verwertung |
Holz | 100 % thermische Verwertung |
Textilien | 100 % thermische Verwertung |